Wichtige Fragen unserer Kunden rund um das Thema Auto-Finanzierung beantworten wir heute in unserem Service-Tipp.
Wie funktioniert die Zulassung bei einem finanzierten Auto?
Nach dem wir von Ihnen den Auftrag erhalten haben, senden wir den Kfz-Brief an die gewünschte Zulassungsstelle. Bei Erstzulassungen ist dieser Service kostenfrei, ansonsten fällt eine Gebühr von 17,50 Euro an.
Was passiert mit dem KfZ-Brief?
Bei reinen Auto-Finanzierungen bleibt der Brief in der Regel bis zum Laufzeitende als Sicherheit bei uns. Ob ein Sicherheitentausch möglich ist, prüfen wir jederzeit gerne für Sie.
Was passiert bei einem Unfall?
Um bei einem Unfall abgesichert zu sein, sollten Sie auf einen angemessenen Versicherungsschutz achten – egal ob Ihr Fahrzeug finanziert ist oder nicht.
Ein Unfall muss uns gemeldet werden, hierzu benötigen wir dann die Versicherungsdaten und Gutachten. Damit das Auto repariert werden kann, benötigt die Versicherung in der Regel eine Reparaturfreigabe von uns.
Bei einem Totalschaden oder wenn Sie das Fahrzeug zum Restwert verkaufen wollen, benötigen wir auch die Versicherungsdaten, ein Gutachten und (falls das Fahrzeug zum Restwert verkauft wird) die Kopie des Kaufvertrages sowie den Verkaufserlös. Sämtliche Zahlungen werden direkt Ihrem Kreditkonto gutgeschrieben. Sobald alle Zahlungen und Unterlagen bei uns sind, erhalten Sie den KfZ-Brief.
Kann ich das Auto weiterverkaufen? Was muss ich beachten?
In der Regel muss der Kredit beim Verkauf abgelöst werden oder wir prüfen einen Sicherheitentausch (etwa gegen einen anderen KfZ-Brief, eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag, jeweils zum gleichen oder einem höheren Wert). Bitte beachten Sie, dass hier unterschiedliche Gebühren anfallen. Ist der Sicherheitentausch genehmigt, senden Sie uns die neue Sicherheit zu und bekommen im Gegenzug die alte Sicherheit von uns freigegeben.